Informationen - Landestierschutzverband Baden-Württemberg

Tierschutzverbandsklage Baden-Württemberg

Der Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V. ist einer der anerkannten Verbände nach § 5 TierSchMVG


Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG)

Schon lange hatten Tierschutzorganisationen landesweit ein Verbandsklagerecht eingefordert, vergleichbar dem der Naturschutzverbände. Letztendlich sind sie aber immer an den massiven Interventionen der Interessensvertreter der „Tiernutzerseite“ gescheitert.

2015 endlich - unter grün-roter Landesregierung - wurde das neue TierSchMVG in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. BW ist somit das achte Bundesland, welches ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände eingeführt hat.

Am 06. Mai 2015 wurde im baden-württembergischen Landtag das Gesetz über die Verbandsklage und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine (TierSchMVG) mehrheitlich angenommen.

Am 08. Juli 2016 wurde die dazugehörende Durchführungsverordnung (DVO) erlassen.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im Dezember 2016 folgende drei Organisationen offiziell anerkannt und bestätigt:

  • Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg.
  • Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.
  • Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V.

Den anerkannten Tierschutzverbänden wird damit die Mitwirkung an bestimmten tierschutzrelevanten Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren des Landes ermöglicht.

Ab 01. Februar 2017 konnte mit der praktischenUmsetzung dieser neuen Möglichkeiten begonnen werden.

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Um dieses Rechtsinstrument nutzen zu können, wurde für Baden-Württemberg die Errichtung eines „Gemeinsamen Büros“ zur Kommunikation zwischen Verbänden und Ämtern, sowie zur Koordination der Vorgänge und Stellungnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Daher wurde im Dezember 2016 der Verein "Gemeinsamen Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e.V." gegründet. Eine Mitgliedschaft ist für alle anerkannten Verbände Pflicht.

Der Verein Gemeinsames Büro e.V. stellt sich und seine Arbeit auf einer eigenen Homepage dar:

www.tierschutzverbandsklage-bw.de