Tierschutz Mitwirkung & Verbandsklage - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Tierschutz Mitwirkung & Verbandsklage

Seit Februar 2017 nimmt der Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V. seine Arbeit als anerkannter Verband gemäß dem Tierschutzmitwirkungs- und Verbandsklagerecht wahr. Nach dem TierSchMVG anerkannt sind ebenfalls der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. – Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg  und Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.

Im Rahmen dieses Gesetzes werden den anerkannten Verbänden bestimmte Anträge zur gewerblichen Nutzung von Tieren von den Behörden mitgeteilt.

Bei rund 2/3 der mitgeteilten Vorgänge handelt es sich um Informationen zu bereits genehmigten Tierversuchen, welche mit etwas Zeitverzögerung auch in der AnimalTestInfo Datenbank öffentlich online zur Verfügung gestellt werden. Hier besteht keine Mitwirkungsmöglichkeit. Ein Handeln ist nur über den Klageweg möglich.

Alle anderen Vorgänge werden vor der behördlichen Genehmigung mitgeteilt, so dass eine tierschutzrechtliche Mitwirkung durch eine Stellungnahme möglich ist. Die anerkannten Verbände können einzeln oder gemeinsam Stellungnahmen abgeben.

In unseren Stellungnahmen verweisen wir auf die besonders tierschutzrelevanten Aspekte in den Gesetzestexten und fügen, wenn möglich, auch aktuelle Erkenntnisse aus Expertengremien oder wissenschaftlichen Studien bei. Die Grenzen unseres Handelns gibt der gesetzliche Rahmen vor. Die Verbände bemühen sich um eine homogenere Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten pro Tierschutz in den Landkreisen und sind vorrangig um Dialog und konstruktive Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern bemüht.

Die anerkannten Verbände haben keinen Anspruch auf Umsetzung ihrer Vorschläge. Sie können bei anderweitiger Entscheidung der Behörde jedoch im Prinzip das Klagerecht nutzen und die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. Der klagende Verband muss hierbei jeweils benannt sein.

Die Problematik bei Tierschutzklagen ist, dass das Tierschutzrecht in Deutschland kein prüfungsrelevanter Bestandteil des Jurastudiums ist und sich dementsprechend nur wenige Anwälte, Staatsanwälte und Richter mit diesem Thema auskennen. Ein gerichtliches Verfahren wird damit häufig zum Präzedenzfall. Eine Klage muss daher nicht nur aus Kostengründen, sondern immer auch im Hinblick auf mögliche Konsequenzen durch die Urteilsentscheidung wohl überlegt sein.

Ein Überblick über die Klageverfahren der anerkannten Verbände ist hier möglich:

https://www.tierschutzverbandsklage-bw.de/klagen.html

Dort fnden Sie auch weitere Informationen zum Tierschutzmitwirkungs- und Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg.

Über die Arbeit als anerkannter Verband kristallisieren sich Themenbereiche heraus, die auch in die politische Diskussion eingebracht werden sollten. Alle drei anerkannten Verbände sind Mitglieder im Landesbeirat für Tierschutz und können umfangreiche Erfahrungen und Expertenwissen aus der Tierschutzmitwirkung dort zur Diskussion einbringen.