Ablauf einer Katzenkastrations-Aktion - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Ablauf einer Katzenkastrations-Aktion

Ablauf einer Katzenkastrations-Aktion

Der Tierschutzverein oder das Tierheim wird entweder von aufmerksamen Anwohnern darüber informiert, dass auf einem bestimmten Gelände oder Gebiet scheue Katzen leben. Oder diejenigen, die sich aus Mitleid bereits um diese Tiere kümmern und sie an Futterstellen betreuen, bitten um Hilfe.
Der Tierschutzverein hat zumeist die Möglichkeit, solch scheue Katzen mit speziellen Lebendfallen einzufangen. In den Fallen können die Katzen zuerst angefüttert und „an die Falle gewöhnt“, später dann tatsächlich darin gefangen und zum Tierarzt gebracht werden. Die Tierschutzvereine sind dabei häufig auf die Hilfe derer angewiesen, die vor Ort wohnen oder diese Katzen regelmäßig sehen bzw. ihnen Futter hinstellen. So wird ein Tierschutzverein versuchen, das Aufstellen, Anfüttern der Katzen in der Falle (ohne dass sie zunächst auslöst), später das „Scharf machen“ der Fallen, sowie die engmaschige Kontrolle, ob ein Tier gefangen ist, am besten gemeinsam mit zuverlässigen Tierfreunden vor Ort durchzuführen. An betreuten Futterstellen kennen die Tierschützer „ihre“ Katzen und haben zumeist auch den Überblick, wer „dazugehört“.
Handelt es sich um einen größeren Bestand von freilebenden Katzen, so ist es sinnvoll, die Katzen zügig nacheinander einzufangen und nach erfolgter Kastration und Kennzeichnung zunächst im Tierheim unterzubringen, bis der gesamte Bestand kastriert ist. Setzt man jede gefangene Katze direkt nach der Kastration wieder zurück, besteht die Gefahr, dass man den Überblick verliert und nicht alle Katzen kastriert werden. Sind dann alle Katzen eingefangen und kastriert, können sie gemeinsam wieder an ihrem ursprünglichen Platz frei gelassen werden, vorausgesetzt, sie werden dort weiter gefüttert, betreut und geduldet.

Da sich die allermeisten frei lebenden Katzen nicht anfassen lassen, werden sie idealerweise gleich in der Falle zum Tierarzt gefahren, dort kastriert und danach entweder wieder frei gelassen (bei überschaubarem Bestand von bis zu 5 oder 6 Katzen) oder eben übergangsweise noch kurzzeitig im Tierheim aufgenommen. Sind die Katzen gesund, dann können sie bei normaler Witterung (keine Minusgrade, kein Frost, Schneefall oder „Sauwetter“) bereits relativ schnell nach erfolgter Kastration, wieder frei gelassen werden.

Als Kennzeichnung empfiehlt sich eine Tätowierung im Ohr. Diese ist für jeden ersichtlich und normalerweise kann man bei tätowierten Katzen davon ausgehen, dass diese auch kastriert wurden, da eine Tätowierung nur in Narkose vorgenommen wird.