Katzenschutz-Verordnungen in Baden-Württemberg - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Katzenschutz-Verordnungen in Baden-Württemberg

Katzenschutz-Verordnungen in BW

Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen und Gemeinden übertragen wurde.
Eine Katzenschutzverordnung gilt für alle Katzen mit Freigang und beinhaltet:

  • Die Kastration – denn auch Katzen und Kater, die selbst ein schönes Zuhause haben, paaren sich mit den freilebenden Katzen und tragen somit zur Vermehrung der Straßenkatzen und damit zu deren Leiden bei.
  • Die Kennzeichnungspflicht durch den Halter (mittels Tätowierung oder Mikrochip durch den Tierarzt)
  • Die Registrierung der Katze (kostenfrei, z.B. in Portalen wie Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes oder Tasso e.V.)

In Baden-Württemberg steckt das Thema Katzenschutzverordnung immer noch in den „Kinderschuhen“.

Am 01.01.2020 traten in den zwei Gemeinden Berglen und Schramberg die ersten Katzenschutzverordnung in B.W. in Kraft. In Berglen berichten die Tierschützer seither von mehr Aufgeschlossenheit und Verständnis seitens der Bevölkerung. Die Zusammenarbeit mit Veterinärbehörde und Kommunalpolitik lief hier schon vorher gut.

Im Laufe des Jahres 2020 wurden in vier weiteren Gemeinden Katzenschutzverordnungen verabschiedet.
2021 folgten schon 17 Kommunen diesem Beispiel.

Und auch 2022 beginnt hoffnungsvoll. So entschied sich bspw. mit der großen Kreisstadt Lahr (Ortenau) die erste größere Stadt in Baden-Württemberg für eine Katzenschutzverordnung:

2019

Landkreis (LK)
Berglen Rems-Murr-Kreis
Schramberg LK Rottweil
2020  
Mönsheim Enzkreis
Heimsheim Enzkreis
Weissach LK Böblingen
Ehrenkirchen-Norsingen Breisgau Hochschwarzwald
2021  
Buggingen Breisgau Hochschwarzwald
Breisach Breisgau Hochschwarzwald
Müllheim Breisgau Hochschwarzwald
Aidlingen LK Böblingen
Nufringen LK Böblingen
Wurmberg Enzkreis
Ditzingen LK Ludwigsburg
Deckenpfronn LK Böblingen
Sasbach LK Emmendingen
Vogtsburg Breisgau Hochschwarzwald
Münstertal Breisgau Hochschwarzwald
Neuenburg Breisgau Hochschwarzwald
Waldenburg LK Böblingen
Schönaich LK Böblingen
Möckmühl LK Heilbronn
Bad Boll LK Göppingen
Bondorf LK Böblingen
Eschenbach LK Göppingen
2022  
Zell u.A. LK Göppingen
Isny LK Ravensburg
Eichstetten am Kaiserstuhl Breisgau Hochschwarzwald
Dürnau LK Göppingen
March Breisgau Hochschwarzwald
große Kreisstadt Lahr LK Ortenau
Weil der Stadt LK Böblingen
Hornberg LK Ortenau
Gammelshausen LK Göppingen
Hattenhofen LK Göppingen
Eislingen LK Göppingen
Titisee-Neustadt Breisgau-Hochschwarzwald
Uhingen LK Göppingen
Donzdorf LK Göppingen
Leimen Rhein-Neckar-Kreis
Donaueschingen Schwarzwald-Baar-Kreis
Bollschweil Breisgau-Hochschwarzwald
Löffingen Breisgau-Hochschwarzwald
Stadt Mannheim *  
Eisenbach Breisgau-Hochschwarzwald
Kirchzarten Breisgau-Hochschwarzwald
Wiernsheim Enzkreis
Unterkirnach
Schwarzwald-Baar-Kreis
Dauchingen Schwarzwald-Baar-Kreis
2023  
Breitnau Breisgau-Hochschwarzwald
Renningen LK Böblingen
St. Blasien LK Waldshut
Blumberg Schwarzwald-Baar-Kreis
Lenzkirch Breisgau-Hochschwarzwald
Schluchsee Breisgau-Hochschwarzwald
Rheinhausen LK Emmendingen
Stadt Karlsruhe  
Hüfingen Schwarzwald-Baarkreis

 

* Stadt Mannheim: Katzenschutzverordnung "light",  nur mit Kennzeichnungs- u. Registrierungspflicht

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Damit haben sich derzeit (Stand Juli 2023) 57 Kommunen und ihre Teilgemeinden dazu entschieden, zukünftig mittels einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, dem Katzenelend entgegenzuwirken.

Die Großstadt Mannheim hat zwar inzwischen ebenfalls eine Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht, allerdings ohne Kastrationspflicht. Katzenhalter müssen demnach zukünftig ihre Katzen kennzeichnen und in einem Haustierregister wie FINDEFIX oder TASSO registrieren lassen.

Diese positive Entwicklung ist nicht zuletzt dem engagierten Kampf einiger weniger Katzenschützer*Innen zu verdanken, die das versteckte Leid der zahllosen "Streunerkatzen" hierzulande bis in die Gemeinderatssitzungen tragen und öffentlich machen.

Und wir hoffen sehr, dass dieser Trend sich weiter fortsetzen wird. Derzeit wird  in einigen weiteren  Gemeinderäten über Anträge zu eigenen Katzenschutzverordnungen beraten.

Wir sind sehr erfreut über diese Entwicklung und hoffen, dass die Scheu vieler Gemeinden hier eine Vorreiterrolle einzunehmen, langsam nachlässt. Die Befürchtung nicht zu wissen, was mit einer Katzenschutzverordnung rechtlich auf die Kommune zukommt, wurde bei unserer Umfrage mehrfach genannt. Bislang scheint die Rechtslage hierzu klar und unkritisch zu sein, da vor allem bislang bestehende Graubereiche klarer geregelt werden, die Tierschützern und Behörde die Arbeit bislang erschwerten.

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Straßenkatzen - eine Herausforderung im Tierschutz