Tierschutzmitwirkungs- und Verbandsklage - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Tierschutzmitwirkungs- und Verbandsklage

Anerkannter Verband gem. TierschMVG

Im Mai 2015 wurde in Baden-Württemberg das Gesetz über die Verbandsklage und Mitwirkungsrechte für Tierschutzoganisationen (TierSchMVG) verabschiedet.

Zur Wahrnehmung dieser gesetzlichen Möglichkeit war die Gründung eines Vereins verpflichtend, um über diesen die Kommunikation zwischen Tierschutzverbänden und Behörden zentral zu gestalten. Der Verein „Gemeinsames Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg“ wurde im Dezember 2015 gegründet, eine Mitgliedschaft ist zur Ausübung der Tätigkeiten gemäß TierSchMVG verpflichtend.

Im Dezember 2016 wurden dann die folgenden drei Tierschutzorganisationen vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz offiziell anerkannt:

  • Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.
  • Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V.
  • Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg.

Seit Februar 2017 wird das Gesetz praktisch umgesetzt und den anerkannten Tierschutzverbänden die Mitwirkung an bestimmten tierschutzrelevanten Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren des Landes ermöglicht.

Der Verein Gemeinsames Büro Tierschutzmitwirkungsrechte BW präsentiert sich und die Arbeit der anerkannten Verbände auf eigener Homepage:

https://www.tierschutzverbandsklage-bw.de/