Kastrationspflicht ist Tierschutz - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Kastrationspflicht ist Tierschutz

Kastrationspflicht ist Tierschutz

Wie wichtig die Katzenschutzverordnungen für den Tierschutz sind zeigte auch unsere diesjährige Unterstützung der kastrationsaktiven Tierschutzvereine: Wir haben unser geplantes Budget nochmal ordenlich aufstocken müssen, um alle formgerecht eingereichten Rechnungen mit Kastrationsnachweis der freilebenden Katzen unterstützen zu können. Und wir wissen, dass diese Unterstützung nur ein Anteil dessen ist, was Tierschützer ehrenamtlich und spendenbasiert für die  freilebenden Katzen ermöglicht haben! Die geleistete Arbeit und der riesen Stapel an Tierarztrechnungen für die Kastrationen der freilebenden Katzen, die bei uns eingereicht wurden, sind der Beweis: Der Tierschutz kann mit der Populationskontrolle und Versorgung der freilebenden Katzen nicht länger alleine gelassen werden, wir brauchen Unterstützung seitens der Kommunalpolitik. Wir brauchen nachhaltige und regional angepasst Regelungen in Form von kommunalen Katzenschutzverordnungen in ganz Baden-Württemberg!

Viele andere Bundesländern haben schon länger Katzenschutzverordnungen, mit durchweg positiven Erfahrungen. Die derzeitigen Vorreiter sind Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Katzenschutzverordnungen in je ca. 100 Gemeinden und Landkreisen, sowie Schleswig-Holstein und Hessen mit je ca. 30 erlassenen Katzenschutzverordnungen.

Für die Gestaltung einer Katzenschutzverordnung gibt es keine strikten Vorgaben, den Gemeinden wird innerhalb eines gewissen Rahmens ermöglicht, die eigene Situation und die eigenen Belange abzubilden. Als Hilfestellung hat die baden-württembergische Landestierschutzbeauftragte, Frau Dr. Stubenbord, 2018 einen Entwurf für eine kommunale Katzenschutzverordnung nach §13b Tierschutzgesetz vorgestellt. Dieser soll den Erlass einer Verordnung durch die Gemeinden erleichtern. Der Entwurf ist auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) verfügbar, zusammen mit einer sehr übersichtlichen Datei mit den häufigsten Fragen zum Thema.

Vorschlag Katzenschutzverordnung BW - SLT

FAQs zu Katzenschutzverordnungen in BW - SLT


Besonders interessant für die Antragsteller dürften die Seiten 6 und 7 des Verordnungs-Entwurfes (oberer Link) sein, da die Behördenmitarbeiter die notwendigen Zahlen, Daten und Fakten, die den Erlass einer Katzenschutzverordnung möglich machen, von den lokal arbeitenden Tierschutzvereinen, Tierheimen und Veterinären beziehen. Hier ist also aktive Mitarbeit gefragt, um die Entwicklung auf kommunaler Ebene zu beeinflussen!

  • Es muss eine hohe Population freilebender Katzen nachgewiesen werden, sowie die damit einhergehenden Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere

TIPP: Dokumentieren Sie die Anzahl und den Gesundheitszustand der Tiere, die sie einfangen und zur Kastration bringen. Zusätzlich zu den Berichten und Belegen des Tierarztes empfehlen wir, aussagekräftige Fotos zu sammeln, um die Argumentation anschaulich zu unterstützen.

  • Es muss belegt werden, dass andere Maßnahmen nach Tierschutzgesetz § 13b Abs. 4 nicht zu einer Verminderung der Katzenpopulation und des Leidens der Tiere geführt haben. Hier werden insbesondere die Kastrationsaktionen der Tierschutzvereine durch Einfangen-Kastrieren-Freilassen relevant.

TIPP: Dokumentieren Sie die von Ihnen durchgeführten Kastrationsaktionen, soweit möglich auch die Anzahl der „Besucher“ Ihrer Futterstellen und machen Sie Fotos von Erkrankungen und anderen Leiden der freilebenden Katzen in Ihrem Einzugsgebiet.

Die Sammlung und Auswertung der Daten und Fakten nennt sich „Feststellung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Katzenschutzverordnung“ und stellt die Grundlage dar, auf deren Basis der Gemeinderat die Möglichkeit hat, eine Katzenschutzverordnung zu verabschieden.

Eine schlüssige Argumentation zu haben ist auch deshalb sinnvoll, um Einschätzungen von Land- oder Gemeinderäten ggf. widerlegen zu können. Seien Sie vorbereitet auf Aussagen wie: „Wir gehen davon aus, dass in unseren Städten und Gemeinden die Situation aufgrund streunender Katzen noch nicht so gravierend ist, dass es notwendig wäre, eine Katzenschutzverordnungen zu erlassen…“ – halten Sie Ihre sachlichen Argumente also bereit!