Verein "Gemeinsames Büro" - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Verein "Gemeinsames Büro"

Tierschutzvereine gründen gemeinsames Büro zur Umsetzung der Tierschutzverbandsklage in Baden-Württemberg

Die Gründungsmitglieder des neuen Vereins "Gemeinsames Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e. V."
Die Gründungsmitglieder des neuen Vereins "Gemeinsames Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e. V."

Das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) wurde im Mai 2015 im baden-württembergischen Landtag verabschiedet und trat nach einer Übergangsfrist im Februar 2017 in Kraft.

Der erste Meilenstein für die Wahrnehmung des Tierschutz-Mitwirkungs-und-Verbandsklage-Rechtes in Baden Württemberg wurde im Dezember 2015 gelegt: Acht Tierschutzvereine trafen sich in Stuttgart und gründeten den Verein „Gemeinsames Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e. V.“. Hierdurch wurden die organisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung des TierSchMVG geschaffen, da eine zentrale Stelle zur Verteilung der eingehenden Anträge und eine Bündelung der Rückmeldungen der anerkannten Verbände Bestandteil des Gesetzes ist.

Die offizielle Anerkennung nach dem TierSchMVG erhielten am 16.12.2016 drei Verbände, der „Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V.“, der „Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V.“, und „Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e.V.“.

Hintergrund

Der Tierschutz ist sowohl in der Landesverfassung von Baden-Württemberg, als auch seit 2002 auf Bundesebene im Grundgesetz verankert und es gibt in Deutschland ein bundesweit geltendes Tierschutzgesetz. Doch erst durch die Verabschiedung des TierSchMVG im Mai 2015, bzw. seit Inkraft-treten des Gesetztes im Februar 2017, wurde ein für Tierschützer wichtiger Punkt des Koalitionsvertrags der grün-roten Landesregierung umgesetzt. Zuvor war es nicht möglich, auftretende Lücken zwischen den rechtlichen Vorgaben zum Tierschutz und deren Umsetzung zu überbrücken. Für Tierschützer war es nicht möglich, bei Verstößen gegen bestehendes Tierschutzrecht als rechtliche Vertreter der Tiere aufzutreten und bestehende Tierschutzstandards notfalls auch vor Gericht einzufordern. Im Gegensatz hierzu konnten Tierhalter ihre eigenen Interessen jederzeit einklagen. Speziell wenn es um Gewerbe und Berufsausübung geht, finden die Interessen der Tierhalter den weitaus besser geregelten gesetzlichen Rahmen, häufig untermauert durch bereits bestehende Gerichtsurteile.

Durch die Tierschutz-Verbandsklage wurde hier ein gewisser Ausgleich, sowie ein zentrales Element zur Umsetzung der Staatsziele zum Tierschutz in Grundgesetz und Landesverfassung, geschaffen. Im TierSchMVG §1 Zweck des Gesetzes heißt es wörtlich "...anerkannten Tierschutzorganisationen mit der Schaffung verfahrensrechtlicher Normen die Mitwirkung in Verwaltungsverfahren und Überprüfungsmöglichkeiten durch Gerichte zu eröffnen, ohne in eigenen Rechten verletzt zu sein. ..."

Die gemäß TierSchMVG anerkannten Verbände sind nicht primär mit Rechtsverfahren und Klagen beschäftigt - der Hauptanteil der Arbeit des "Gemeinsamen Büros" und der Verbände ist die Mitwirkung in bestimmten Verwaltungsverfahren. So können tierschutzrelevante Aspekte über Stellungnahmen durch die anerkannten Verbände in laufende Genehmigungsverfahren eingebracht werden - wenngleich nur innerhalb des gesetzlich bestehenden Rahmens. Auch eine Akteneinsicht in bestimmte Verfahren kann von den anerkannten Tierschutzvereinen beantragt werden. Gerichtlich Klage einzureichen ist der letzte, langwierigste und auch teuerste Schritt, welchen die anerkannten Verbände bei Bedarf aber beschreiten.

Wer sich zu diesem Thema weiter informieren möchte, kann dies auf der Homepage des Vereins "Gemeinsames Büro Tierschutzmitwirkungsrechte Baden-Württemberg e. V." tun:

https://www.tierschutzverbandsklage-bw.de/