Unfälle mit Wildtieren vermeiden! - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Unfälle mit Wildtieren vermeiden!

Aktueller Tierschutzhinweis

Wildtiere sind unberechenbar !

Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und bleiben Sie bremsbereit.
Vorsichtig und vorausschauend fahren heißt Leben retten!


Gerade Nachts und in der Dämmerung oder auch wenn Regen oder Nebel noch zusätzlich die Sicht verschlechtern, ist beim Autofahren ganz besondere Vorsicht geboten.
Vor allem in freier Landschaft sollten Autofahrer sehr aufmerksam und konzentriert sein, da Wildtiere, die die Fahrbahn überqueren häufig erst sehr spät erkannt werden.

Vorsichtig und vorausschauend fahren heißt Leben retten!

Gerade Nachts und in der Dämmerung oder auch wenn Regen oder Nebel noch zusätzlich die Sicht verschlechtern, ist beim Autofahren ganz besondere Vorsicht geboten.
Vor allem in freier Landschaft sollten Autofahrer sehr aufmerksam und konzentriert sein, da Wildtiere, die die Fahrbahn überqueren häufig erst sehr spät erkannt werden.
Oft sind sie durch das Scheinwerferlicht geblendet und bleiben wie angewurzelt stehen. Wer unter schlechten Sichtbedingungen trotzdem rücksichtslos das Gaspedal durchtritt, kann eine Kollision nicht mehr vermeiden. Durch derartigen Leichtsinn verursachte Autounfälle mit toten oder schwer verletzten Wildtieren und hohen Blechschäden passieren auf unseren Straßen tagtäglich.
In den Verkehrsmeldungen ist es trauriger Alltag. Hinweise wie: „totes Wildschwein am Straßenrand“, „verletztes Tier auf der linken Spur“, „Gefahr für und durch ein Reh“ sind fast stündlich zu hören.
Einer Statistik des Deutschen Jagdschutz-Verbandes zufolge wurden bei Autounfällen mit Wildtieren 2018/ 2019 auf deutschen Straßen  über 234.000 Tiere getötet. Die Zahlen bezogen sich dabei nur auf Großtiere wie Rotwild, Rehe und Wildschweine, die kleineren Tierarten sind darin gar nicht erfasst.
Dem Wildtierbericht 2018 aus Baden-Württemberg zufolge wurden hierzulande schon allein fast 11 Prozent des in der Jagdstrecke aufgelisteten Rehwilds auf der Strasse "erlegt". Allein in Baden-Württemberg starben dieser Statistik nach 2016/2017 durch Verkehrsunfälle 17.783 Rehe. Von den zu wissenschaftlichen Untersuchungen mit Ohrmarken gekennzeichneten Rehen sind sogar 14 % über den Straßenverkehr umgekommen.

Und oft sind die Tiere nicht sofort tot, sondern erleiden schwere Verletzungen. Fahren die Unfallverursacher dann auch noch unbeeindruckt weiter, verenden sie qualvoll im Gebüsch oder am Straßenrand. Dieses Schicksal teilen sie tagtäglich mit einer nicht mehr zu überblickenden Anzahl an Kleintieren, wie Füchse, Hasen, Kaninchen, Marder, Eichhörnchen, Igel und Vögel etc..
Die Dunkelziffer der durch den Straßenverkehr getöteten Wildtiere ist folglich noch um ein Vielfaches höher.


Unfälle vermeiden


Jedem ist sicherlich klar: je weniger schnell man selbst fährt, desto besser kann man reagieren. Die erste Regel heißt also:
Präventiv die eigene Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen, bremsbereit sein und in Gefahrenzonen - oft gekennzeichnet mit Warnhinweisschildern für „Wildwechsel“ - langsamer fahren und nicht nur die Fahrbahn selbst sondern auch beide Straßenränder im Blick behalten.
Und wie reagiert man richtig, wenn - quasi aus dem Nichts - plötzlich ein Tier im Scheinwerferlicht auftaucht?
Aufmerksam wie der vorsichtige Fahrer ist, bremst er rechtzeitig ab, blendet das Licht ab, hupt notfalls auch noch, und wartet ab bis das Tier weitergeht und wieder verschwindet.


Aufgepasst: oft bleibt es nicht bei einem Tier, sondern es kommen noch weitere Artgenossen nach!

Wildtier angefahren ... Also was tun?


Sollte es dennoch zu einer Kollision kommen, muss die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinker abgesichert werden und Hindernisse wie Glassplitter oder totes Wild sollten von der Fahrbahn entfernt werden. Außerdem besteht bei einem Zusammenstoß mit Großwild Meldepflicht, d.h. die Polizei und der zuständige Jagdpächter/Förster müssen informiert werden. Vor allem, wenn sich schwer verletzte Tiere trotzdem weiterschleppen, ist es die Aufgabe der Jagdbeauftragten sie zu suchen und von ihrem Leid zu erlösen.
Und noch etwas: wer angefahrene oder tote Rehe und Wildschweine (also jagdbares Wild) einfach mitnimmt, macht sich sogar der Wilderei verdächtig und damit strafbar.
Was viele ebenfalls nicht wissen: nach geltendem Naturschutzrecht ist es eigentlich verboten Wildtiere mitzunehmen. Verletzte Tiere darf man allerdings aufnehmen und gesund pflegen, muss sie dann aber wieder in die Natur entlassen.
Tierärzte und Tierschutzvereine sind gerne behilflich verletzte Kleintiere zu versorgen und zu betreuen, bis sie wieder soweit fit sind, dass sie zurück in die Freiheit können.