Wie gehen wir damit um? - Landestierschutzverband Baden-Württemberg

Wie gehen wir damit um?

Der Landestierschutzverband B.W. sieht im TierSchMVG ein wichtiges Instrument für eine effektivere und transparentere Umsetzung des Tierschutzes. Unseren Arbeitsschwerpunkt bildet vorrangig die Mitwirkung an Genehmigungsverfahren, um so schon im Vorfeld mit dazu beizutragen zu können, geltende Tierschutzregelungen möglichst umfassend umzusetzen.

Die Beschreitung des Klageweges muss reiflich überlegt sein - im Tierschutz fehlen leider in fast allen Bereichen Urteile, welche den Gerichten zur Orientierung dienen könnten. Daher ist die Dauer solcher Verfahren nochmal länger als in Bereichen, in welchen bereits abgeschlossene Klagefälle vorliegen, denn Gesetze müssen immer interpretiert und  ausgelegt werden. Zusätzlich zum Faktor Zeit kommen die Kosten - für die Vertretung vor Gericht benötigt man fast immer Experten auf dem jeweiligen Gebiet und mindestens einen Anwalt, der für seine Arbeit natürlich bezahlt werden möchte. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der gesamte Wirkungsbereich der Tierschutz Mitwirkung-und Verbandsklage auf die gewerbliche Nutzung von Tieren bezieht und die Berufsausübung des Menschen den rechtlich weitaus besser definierten Rahmen genießt als der Tierschutz.

Aber: Hindernisse und Hürden sind wir im Tierschutz gewohnt, wir lassen uns nicht stoppen sondern suchen nach Möglichkeiten und Wegen, sie zu lösen!

Zuletzt aktualisiert am 24.06.2020 von Redaktion LTschV-BW.

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