Was bietet das TierSchMVG ? - Landestierschutzverband Baden-Württemberg

Was bietet das TierSchMVG ?

Die anerkannten Verbände haben durch das Gesetz die Möglichkeit:

  • sich an bestimmten Verwaltungsverfahren zu beteiligen (Mitwirkungsrecht),
  • ggf. auch behördliche Anordnungen und Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen,
  • notfalls gegen ein Untätigbleiben der Behörden die Verwaltungsgerichte anzurufen.

Die anerkannten Verbände können sich  im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben in bestimmten Bereichen stellvertretend für die Tiere für deren Rechte einsetzen und ihren Teil dazu beitragen, dass geltendes Tierschutzrecht eingehalten und umgesetzt wird.

Als Wermutstropfen sei hier angemerkt, dass das geltende Tierschutzrecht viele "Graubereiche" aufweist und dass die Gesetze an vielen Punkten definitiv viel schärfer und klarer formuliert wären, wenn es nach den Tierschützern ginge.

Zuletzt aktualisiert am 24.06.2020 von Redaktion LTschV-BW.

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