Der Verzehr von Fleisch ist immer mit dem Tod eines Tieres verbunden. Das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt eine Schlachtung allerdings nur, wenn das Tier zuvor fachgerecht betäubt wurde. Es ist bei Strafe verboten einem Tier unnötige Schmerzen zuzufügen.
Der Landestierschutzverband weist darauf hin, dass Tiere auf der Weide zurzeit extrem unter der Hitze und intensiven Sonneneinstrahlung leiden können und bittet um erhöhte Aufmerksamkeit.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat entschieden: Trotz bereits bestehender Alternativen sieht das BVG keinen vernünftigen Grund die sinnlose Tötung von männlichen Legehennenküken endlich zu untersagen.
Scheinbar verwaiste Jungvögel und junge Wildtierbabys sind oft gar nicht so verlassen und hilflos wie viele denken. Vorschnelle Hilfsaktionen können Jungtieren mehr schaden, als nutzen.