Katzenkastrationsprojekt des Landesverbandes - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Katzenkastrationsprojekt des Landesverbandes
von Redaktion LTschV-BW

Katzenkastrationsprojekt des Landesverbandes

Das schwere Los der freilebenden Katzen Baden-Württembergs – und was wir dagegen tun können

Um der sich ständig vergrößernden Zahl freilebender Katzen Einhalt zu gebieten, ist der ständige Einsatz der Tierschützer unerlässlich – denn nur die Kastration der Tiere verhindert ein unkontrolliertes Populationswachstum und damit ein Zunehmen des Leidens der Tiere. Das Einfangen und die Betreuung der Tiere werden zumeist ehrenamtlich geleistet, doch die Kastration und Versorgung kosten viel Geld. Eine weitere Möglichkeit etwas zu verändern ist der Erlass einer sogenannten „Katzenschutzverordnung“. Diese Entscheidung steht jeder Gemeinde Baden-Württembergs offen.

Sie sind scheu und meistens sieht man sie nicht – und doch sind sie da! Freilebende Katzen, landläufig oft als Streuner bezeichnet, sind nicht nur ein Thema der südeuropäischen Länder, wo wir die dünnen und oft zottigen oder kranken Tiere während eines Urlaubs sehen, sondern sie sind auch hier, mitten unter uns. Schätzungen zufolge gibt es ca. zwei Millionen freilebende Katzen in Deutschland. Je mehr Tiere es in einem Gebiet gibt, desto mehr nimmt auch das Leid der einzelnen Katzen zu, bedingt durch Futterknappheit, Ansteckungskrankheiten oder Parasiten. Die Tiere Leben meist im Verborgenen, versteckt in Scheunen und Lagerhallen, in Hinterhöfen, verwilderten Grundstücken, Friedhöfen oder Fabrikanlagen und halten sich von den Menschen fern. Freilebende Katzen sind keine Wildtiere, sie sind die verwilderten Nachkommen unserer Hauskatzen und dementsprechend nicht mehr in der Lage, wie ein Wildtier für sich selbst zu sorgen. Das drückt schon ihre „Sprache“ aus: Jedes Menschenkind lernt, dass eine Katze „Miau“ macht, doch keine der bekannten Wildkatzenarten nutzt diese Laute!

Während eine Katze in menschlicher Obhut und Pflege gut 15 - 20 Jahre alt werden kann, liegt die Lebenserwartung einer freilebenden Katze bei nur 1,5 – 4 Jahren, wenn sie die kritischste Phase als Katzenbaby überlebt hat. Doch trotz der hohen Sterblichkeitsrate steigt die Zahl der Tiere stetig an, denn bereits jetzt, wenn die Tage wieder länger und wärmer werden, werden die weiblichen Katzen rollig. In ca. 63 Tagen - also bereits ab Anfang April - wird der erste Nachwuchs da sein, in der Regel 4 - 6 Junge pro Katze, von denen nur knapp 3 überleben. Eine Katze wirft ca. 2 x pro Jahr und bereits mit ca. ½ Jahr sind die Jungtiere selbst wieder fortpflanzungsfähig. Dadurch wächst die Katzenpopulation sehr schnell, „pyramidenartig“, wie in der beigefügten Zeichnung dargestellt ist.

Um das Populationswachstum und das damit verbundene Leid einzudämmen, sind Tierschützer Jahr für Jahr aktiv: Die scheuen Tiere werden mit Lebendfallen eingefangen, zum Tierarzt gebracht und dort untersucht, wenn nötig behandelt und kastriert. Die entstehenden Kosten tragen fast ausschließlich die Tierschutzvereine, die diese Arbeit über Spendengelder finanzieren müssen und deshalb auch dringend auf Spenden angewiesen sind.

Bereits seit 2012 unterstützt der Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V. die Katzenkastrationsaktionen seiner Mitgliedsvereine finanziell mit einem zusätzlichen Spendenfonds. Doch dieses Geld deckt längst NICHT die tatsächlichen Ausgaben, die für die Versorgung der freilebenden Katzen anfallen!

„Die Tierschutzvereine geben jährlich deutlich mehr Geld für die Kastration freilebender Katzen aus, als wir zur Verfügung stellen können. Auch für die weitere medizinische Versorgung oder das Futter, das Tierschützer den freilebenden Katzen an betreuten Futterstellen anbieten, reicht dieser Geldtopf leider nicht aus. Aber wir wollen und werden unser Engagement für die Straßenkatzen in Baden-Württembergs weiterführen und weiter ausbauen. Um das zu schaffen, sind wir auf Spendengelder angewiesen. Auf unserer Homepage sowie auf Facebook möchten wir alle Leser und Tierfreunde bitten, uns bei dieser Arbeit zu unterstützen, selbst etwas zu geben und Freunden und Bekannten von unserem Projekt zu erzählen. Jeder kleine Betrag hilft den freilebenden Katzen.“ so Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Baden-Württemberg.

Des Weiteren haben die Gemeinden in Baden-Württemberg die Möglichkeit, eine sogenannte „Katzenschutzverordnung“ zu erlassen, durch welche eine Kastrations- und Registrierungspflicht für alle in dieser Gemeinde lebenden Katzen mit Freigang eingeführt wird. Dies ist zum einen wichtig, da auch Katzen und (vor allem) Kater, die in menschlicher Obhut leben, bei ihren Freigängen ungewollte Nachkommen zeugen, als auch zur Klärung des Eigentums – gerade im ländlichen Bereich leben die Tiere auf oder um Höfe, „gehören irgendwie dazu“ ohne dass jemand die Verantwortung und die angemessene Versorgung übernimmt.

In vielen Bundesländern wurden deshalb bereits Katzenschutzverordnungen erlassen, mit durchweg positiven Erfahrungen. Die derzeitigen Vorreiter sind hier die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Katzenschutzverordnungen in je ca. 100 Gemeinden und Landkreisen, sowie Schleswig-Holstein und Hessen mit je ca. 30 erlassenen Katzenschutzverordnungen. In Baden-Württemberg wurde die Möglichkeit, ein solches Gesetz zu erlassen, von bislang noch keiner Gemeinde genutzt. „Auch hier bietet der Landestierschutzverband Unterstützung und Beratung an, wenn die Tierschutzvereine den Antrag auf eine Katzenschutzverordnung ihren Landratsämtern und Gemeinderäten vorlegen. Wir hoffen sehr, dass es zeitnah auch in Baden-Württemberg Katzenschutzverordnungen geben wird und treiben dies, wo möglich, mit vollem Engagement vorwärts, weil das für uns eine ganz entscheidende Stellschraube ist, langfristig und nachhaltig etwas an der Situation und der Menge der freilebenden Katzen zu verändern“ verrät Stefan Hitzler und die Begeisterung für diese Idee ist ihm deutlich anzusehen.

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