Zahl der Katzenschutzverordnungen in Baden-Württemberg nimmt zu
Tierschützer begrüßen positive Entwicklung
Nachdem erst 2020 die erste Katzenschutzverordnung im Land in Kraft getreten ist, haben sich inzwischen schon über 20 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg dem Entschluss zu mehr Katzenschutz angeschlossen. Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes sieht dies als Ansporn: „Solange wir keine landesweite Katzenschutzvereinbarung erreichen, sind alle noch zögerlichen Städte und Kommunen aufgefordert diesem Beispiel zu folgen, um so weiteres Katzenleid zu verhindern.“
Im Jahr 2020 hat Berglen als erste Gemeinde in Baden-Württemberg eine Katzenschutzverordnung erlassen. Zum Schutz der freilebenden Katzen der Region wurden so Katzenhalter, die ihre Katzen ins Freie lassen, dazu verpflichtet, sie kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ziel dieser Regelung ist es der unkontrollierten Vermehrung freilebender Katzen entgegenzuwirken und damit weiteres Tierleid nachhaltig und langfristig zu reduzieren.
Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbands erklärt dazu: „Seit Jahrzehnten versuchen Tierschutzvereine und Katzenschutzinitiativen durch Kastrationsaktionen das anwachsende Leid der bei uns lebenden Straßenkatzen einzudämmen. Solange aber weiterhin verantwortungslose Katzenbesitzer ihre Hauskatzen unkastriert ins Freie lassen dürfen, die wiederum bei freilebenden Streunerkatzen für weiteren Nachwuchs sorgen, bleiben diese Bemühungen nahezu erfolglos. Um das Leiden der Straßenkatzen im Land nachhaltig eindämmen zu können, ist es notwendig, dass alle Katzenhalter, deren Katzen Zugang nach draußen haben, ihre Tiere zuvor kastrieren lassen“.
Aufgrund der unermüdlichen Aufklärung von Katzenschützern und verlässlicher Datengrundlagen haben immer mehr Kommunen im Land das Problem inzwischen ebenfalls erkannt und entsprechend gehandelt. Stand Juni 2026 gibt es in BW in über 200 Städten und Gemeinden kommunale Katzenschutzverordnungen verbunden mit einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht für alle Hauskatzen mit Zugang ins Freie. Vorbildhaft hierbei: Der große Schwarzwald-Baar-Kreis, indem schon bis Mitte 2025 nacheinander alle 36 Gemeinden eigene Katzenschutzverordnungen erlassen hatten. Ein ähnlicher Erfolg zeichnet sich im Neckar-Odenwald-Kreis ab. Hier fehlen nur noch drei Gemeinden, um den gesamten Landkreis abzudecken. In anderen Landkreisen wiederum bewegt sich noch wenig.
Stefan Hitzler sieht in der wachsenden Anzahl an kommunalen Katzenschutzverordnungen im Land deshalb einerseits einen großen Erfolg und eine Bestätigung der langjährigen Arbeit der Tierschutzvereine. Andererseits würde er sich eine klare und sofortige Landesregelung wünschen: „Statt der mühsamen Überzeugungsarbeit in jeder einzelnen der 1101 Kommunen im Ländle und dem daraus entstehenden Flickenteppich an Einzelverordnungen, wäre es weitaus effektiver und sinnvoller eine einheitliche Katzenkastrationspflicht für ganz Baden-Württemberg einzuführen. Solange wir jedoch keine landesweite Katzenschutzvereinbarung erreichen, fordern wir Städte und Kommunen ohne Katzenschutzregelung dazu auf, sich zeitnah für eine solche zu entscheiden, um dadurch weiteres Katzenleid zu verhindern.“
Hintergrund:
Das sich stetig wiederholende Leiden von Hauskatzen und deren Nachkommen, die ausgesetzt oder zurückgelassen, tagtäglich schutzlos um ihr Überleben kämpfen wird als so genanntes „Katzenelend“ beschrieben. Oftmals unterernährt und fast immer krank fristen die Katzen ein Schattendasein am Rande unserer Gesellschaft. Man findet die scheuen und ängstlichen Haustiere überall: sie leben auf Friedhöfen, in Schrebergärten, an Campingplätzen, auf weitläufigen Industriegebieten und an Mülldeponien. Trotz schlechter Lebensbedingungen vermehren sie sich unkontrolliert. Auch wenn die jungen Kätzchen oft kaum eine Überlebenschance haben und viele schon früh an Schwäche, Mangelernährung und Krankheiten sterben, wächst die Anzahl der freilebenden Katzen dadurch weiter an.
Ein zusätzliches Argument für eine Kastrationspflicht von Hauskatzen kommt von der naturschutzrechtlichen Seite. Die bei uns einheimische, streng geschützte und sehr seltene europäische Wildkatze ist eine enge Verwandte unserer Hauskatzen. Leider kommt es deshalb auch vor, dass sich nicht kastrierte Hauskatzen mit echten Wildkatzen paaren und für Nachwuchs sorgen. Diese ebenfalls fortpflanzungsfähigen Hybridkatzen könnten langfristig gesehen zu einer Bedrohung unserer heimischen Wildkatzen werden bzw. zu deren Aussterben beitragen.
Weitere Informationen:
Katzenschutzverordnungen in Baden-Württemberg