Deutscher Tierschutzbund verklagt Bundesrepublik
Weil der praktische Tierschutz vor dem Kollaps steht
Der Deutsche Tierschutzbund hat Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, namentlich Bundesminister Alois Rainer, beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Hintergrund ist die seit Jahren unzureichende Unterstützung von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen durch den Bund. Nachdem die Bundesregierung trotz entsprechender Zusagen im Koalitionsvertrag erneut keine Mittel im Bundeshaushalt 2026 bereitgestellt hatte, sehe sich der Verband zu diesem rechtlichen Schritt gezwungen. Mit der Verpflichtungsklage betritt der Deutsche Tierschutzbund juristisches Neuland. Ziel ist es, erstmals gerichtlich klären zu lassen, ob der Bund aufgrund des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz verpflichtet ist, den praktischen Tierschutz auch finanziell zu unterstützen.
„Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen vielerorts vor dem Kollaps. Seit Jahrzehnten wälzt der Staat zentrale Aufgaben des Tierschutzes – und damit die Erfüllung eines Staatziels – auf gemeinnützige Vereine ab, ohne deren Fortbestand ausreichend abzusichern oder überhaupt die Leistungen angemessen zu wertschätzen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Belastung ist nicht mehr zu schultern, die Kosten steigen massiv. Immer mehr Tiere bleiben immer länger in den Einrichtungen, die gesetzlichen Auflagen steigen. Das zwingt zu hohen Investitionen in Gebäude und Ausstattung, abgesehen von energetischen Herausforderungen.“
Staatliche Auflagen und politische Versäumnisse spitzen Situation zu
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes haben sich die Belastungen im Tierschutz in den vergangenen Jahren auch durch bundesrechtliche Vorgaben erheblich verschärft – unter anderem durch höhere Anforderungen im Seuchen- und Arbeitsschutz, durch gestiegene Tierarztkosten sowie neue energetische Auflagen. Gleichzeitig bestehe inzwischen ein Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe, um Tierheime in Betrieb zu halten und zukunftsfähig zu machen. Auch Versäumnisse im Ordnungsrecht tragen laut Deutschem Tierschutzbund zur zugespitzten Situation bei.
Sportmilliarde zeigt: „Es fehlt bloß der Wille!“
Bereits die Vorgängerregierungen hatten angekündigte Hilfen immer wieder verschoben. Die aktuelle Bundesregierung verweist auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Dass direkte Bundesmittel grundsätzlich möglich sind, zeigt jedoch die sogenannte „Sportmilliarde“: Für die Sanierung kommunaler Sportstätten können Städte und Gemeinden seit Kurzem Fördermittel direkt beim Bund beantragen. „Spätestens mit der Sportmilliarde ist klar: Wenn die Bundesregierung handeln will, kann sie handeln“, so Schröder. „Für die Tierheime müsste mindestens dasselbe drin sein. Stattdessen werden wir alleingelassen. Wenn Kunstrasen wichtiger ist als das Leben von Hunden und Katzen und kein politischer Wille erkennbar ist, zu unterstützen, dann müssen die Gerichte das erzwingen.“
Das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verpflichtet besonders den Bund, den Schutz von Tieren bei allen staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Laut der vom Deutschen Tierschutzbund eingereichten Klageschrift gilt dies im Besonderen bei Abwägungsentscheidungen wie der Aufstellung des Haushalts.
Hintergrund
Schon seit Jahren spitzt sich die Situation der Tierheime immer weiter zu. So auch in Baden-Württemberg. Immer mehr Tiere benötigen Hilfe und füllen die Tierheime - parallel treiben stark angestiegene Betriebs- und Tierarztkosten die Tierschutzvereine in den Ruin. Längst überfällige Renovierungsvorhaben können aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden, das Pflegepersonal und die ehrenamtlichen Helfer sind schon lange an ihren Grenzen angelangt. Die meisten Tierheimplätze sind belegt, oftmals mit nicht so leicht vermittelbaren Tieren. Und der Strom an Anfragen nach freien Aufnahmeplätzen reißt nicht ab.
Auf der anderen Seite boomt der Tierhandel, legale und illegale Züchter streichen satte Gewinne ein. Der Internethandel mit Tieren blüht, jeder kann ohne Sachkunde Tiere erwerben. Zwar erkennt man die Ursachen der diversen Tierschutzprobleme im BMLEH durchaus - trotzdem wird nichts dagegen unternommen. Noch nicht einmal eine bundesweite oder zumindest landesweite Katzenkastrationspflicht für Freigängerkatzen wird umgesetzt, um das Katzenelend der Straßenkatzen einzudämmen.
Stellvertretend für seine 121 Mitgliedsvereine kann der Landestierschutzverband Baden-Württemberg deshalb die Notwendigkeit der Klage des Bundesverbands nur unterstreichen. Zu lange wurde weggesehen und die Tierschutzvereine mit ihren Schützlingen im Stich gelassen. Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag und muß vonseiten der Bundesregierung endlich entsprechend anerkannt und gefördert werden.