Katzenschutzkampagne Deutscher Tierschutzbund 2026

Forderung einer Bundeskatzenschutzverordnung

Bundesweite Kastrationspflicht
Der Weg aus dem Katzenelend und die Verantwortung der Politik

Was wird aktuell getan?
Um zu verhindern, dass Freigängerkatzen aus Privathaushalten zur unkontrollierten Vermehrung der Straßenkatzen beitragen, existieren derzeit zwei rechtliche Möglichkeiten, Kastrationspflichten für Halterkatzen mit Freilauf umzusetzen:
Über § 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) oder das kommunale Ordnungsrecht. Mitunter werden öffentliche Fördermittel für die Kastration von Straßenkatzen zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen reichen bisher nicht aus.

Warum braucht es ein Umdenken der Politik?
Die Bilanz des seit mehr als zehn Jahren bestehenden § 13b des TierSchG fällt äußerst negativ aus:
Mit der Begründung, bei der Situation der Straßenkatzen handele es sich um ein regional unterschiedlich ausgeprägtes Problem, haben die meisten Bundesländer - wie auch Baden-Württemberg - ihre Ermächtigung, Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen zu erlassen, auf die jeweiligen Kommunen übertragen. Seitdem haben bundesweit erst 19 % aller deutschen Kommunen bis heute reagiert und eine Kastrationspflicht entweder auf Basis des § 13b TierSchG oder auf Basis des Ordnungsrechts erlassen.
Flächendeckende Regelungen wurden bereits in Niedersachsen (2023) und Schleswig-Holstein (2025) beschlossen. In SH gilt die landesweite Katzenschutzverordnung seit 1. Juli 2026.

Mittlerweile hat das Leid der Straßenkatzen eine Dimension angenommen, die nicht mehr hinnehmbar ist. Die Straßenkatzenpopulationen und damit das Leid werden immer größer. Damit ist der Versuch gescheitert, das Problem auf regionaler Ebene zu lösen. Zudem sind die Tierschutzvereine am Limit. Allerdings geht die Mehrheit der Vereine (94 %) davon aus, dass eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einen entlastenden Effekt auf ihre Arbeit hätte.

Was ist die Lösung?
Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, fordert der Deutsche Tierschutzbund eine bundesweite Verpflichtung zur Kastration und Kennzeichnung mit anschließender Registrierung in einem Haustierregister wie FINDEFIX.

Gutachten bestätigt Umsetzbarkeit

Ein Gutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. bestätigt die rechtliche Umsetzbarkeit einer bundesweiten Kastrationspflicht:

- Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen wäre verhältnismäßig. Dies bestätigen auch aktuelle Daten des Deutschen Tierschutzbundes, die im großen Katzenschutzreport veröffentlicht wurden.
- Kastrationspflichten für Freigängerkatzen (nach § 13b TierSchG und mit definierten Ausnahmen, zum Beispiel für Zuchttiere) sind rechtlich zulässig und verstoßen nicht gegen Grundrechte der Halter.
- Katzenschutzverordnungen führen nicht zu erhöhten Personalkosten oder sonstigen Kosten.

 

Appell des Präsidenten des Deutschen Tierschutzbund e.V.:

Unsere Forderungen
- Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus Privathaushalten über eine Verankerung der Kastrationspflicht im TierSchG in Form eines überarbeiteten §13b
- Straßenkatzen müssen in regelmäßigen, flächendeckenden Aktionen kastriert und anschließend kontrolliert betreut werden
- Bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht in einem Haustierregister.

Vorteile einer bundesweiten Kastrationspflicht
- Das große Katzenleid wird gemindert.
- Der Gesundheitszustand von Straßenkatzen verbessert sich.
- Die Populationen von Straßenkatzen werden weniger.
- Überbelastung und Aufnahmestopps von Tierheimen werden verhindert.
- Die Kostenbelastung der Gemeinden wird langfristig reduziert.
- Es bringt Tierschutzvereinen eine Handlungssicherheit, wenn sie im Auftrag der zuständigen Behörde aufgegriffene unkastrierte und nicht registrierte Katzen kastrieren lassen

Zahlen und mehr Informationen zur Kampagne und zur Aufkleber-Aktion unter Deutscher Tierschutzbund:

           https://www.jetzt-katzen-helfen.de