Übernimmt der Landesverband Tierarztkosten für private Tiere? - Landestierschutzverband Baden-Württemberg

Übernimmt der Landesverband Tierarztkosten für private Tiere?

Leider ist der Landestierschutzverband Baden-Württemberg gemäß seinen Statuten nicht in der Lage, Privatpersonen in Tierschutznotfällen finanziell zu unterstützen.


Wir empfehlen in solchen Fällen als erstes zu versuchen, beim Tierarzt eine Ratenzahlung zu vereinbaren - besprechen Sie das auf jeden Fall vor  Beginn einer Behandlung!
Vielleicht ist es auch möglich, im Verwandten- oder Bekanntenkreis um vorübergehende finanzielle Hilfe zu bitten oder evtl. beim Sozialamt der Stadt oder bei Bürgerstiftungen um Unterstützung zu bitten. Sollten diese Tipps nicht weiterhelfen, bestünde noch die Möglichkeit, dass man sich direkt an den örtlichen Tierschutzverein wendet. Manchmal können Tierschutzvereine (so es ihre eigene finanzielle Lage zulässt) für Langzeitarbeitslose / ALG II-Empfänger die Möglichkeit anbieten, dass der Tierschutzverein dringend notwendige Tierbehandlungen vorfinanziert, und der Tierhalter dann die Tierarztkosten über eine Ratenzahlungsvereinbarung schrittweise  wieder an den Tierschutzverein zurückzahlt.

Private Situationen können sich verändern - sei es durch Trennung, Verlust des Arbeitsplatzes oder sonstige Umstände. Generell ist es aber wichtig, sich vor der Anschaffung eines Tieres zu überlegen, ob und wie weit Sie das Tier z.B. aus gesparten Rücklagen oder Rückhalt durch die Familie in einem Notfall finanzieren könnten. Selbst für kleinere Hunde oder Katzen sind in einem Akutfall 300 - 500 € schnell ausgegeben, bei großen Hunden oder z.B. Pferden sollte die Rücklage deutlich höher sein. Leider wird bei der Anschaffung eines Tieres häufig nur der "gesund-Zustand" bedacht -aber auch ein Tier kann krank werden, oder wird alt und seine Bedürfnisse steigen. Seien Sie fair zum Tier und ehrlich zu sich selber: Wie weit sind sie bereit und in der Lage, das Wesen das Sie bei sich aufgenommen haben zu tragen und zu unterstützen, auch dann, wenn es nicht mehr die geballte Lebensfreude und Schönheit ist?

Zuletzt aktualisiert am 07.01.2020 von Redaktion LTschV-BW.

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