Langstreckentransport endlich abschaffen - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Langstreckentransport endlich abschaffen
von Redaktion LTschV-BW

Langstreckentransport endlich abschaffen

Täglich werden tausende von Nutztieren durch Deutschland transportiert. Viele reisen quer durch Europa, oftmals sogar noch über die EU-Grenzen hinaus. Vor allem diese Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten sind vielfach Höllenfahrten.
Für Stefan Hitzler, den Vorsitzenden des Landestierschutzverbandes stellen diese Langstreckentransporte ohne gesicherte Versorgung der Tiere einen klaren Rechtsverstoß dar: „Seit Jahrzehnten schaut die Politik nur zu, es wird höchste Zeit, dass sich hier endlich etwas ändert.“

Bereits Ende der achtziger Jahre sorgten dramatische Fernsehberichte über die katastrophalen Zustände bei Nutztier-Langstreckentransporten bundesweit für Aufregung. U.a. Manfred Karremann dokumentierte über Jahre hinweg die gravierenden Missstände. Tiere werden viel zu eng zusammengepfercht, die Durchlüftung und Tränken der Transporter funktionieren nicht, Tiere werden nicht versorgt, Pausen und Abladezeiten auf Langstrecken werden nicht eingehalten, Tiere beim Umladen misshandelt etc. Viele Tiere versterben bereits auf der Fahrt.
Ganz extrem sind die Missstände beim Verlassen der EU-Region. Dank Wirtschafts- und Freihandelsabkommen werden auch aus Deutschland lebende Tiere über tausende von Kilometer in Drittländer wie bspw. Ägypten, Algerien, in den Libanon und weit nach Russland exportiert. Hier gibt es oftmals überhaupt keine Versorgungsstationen mehr, die Tiere stehen ohne Futter und Trinkwasser tagelang in den LKW-Anhängern bei Eiseskälte oder in extremer Hitze.
Stefan Hitzler kommentiert: „Seit inzwischen fast 30 Jahren hat sich an dieser traurigen Situation offensichtlich nichts geändert, die Schreckensbilder bleiben dieselben. Und das, obwohl 2015 der EuGH als oberster Gerichtshof klar bestätigt hat, dass bei Tiertransporten in und aus der EU auch über die Außengrenzen hinweg die Vorgaben der EU-Transportrichtlinie einzuhalten sind.“

Nicht nur für Tierschützer ist das ein Skandal. Auch immer mehr Amtsveterinäre wollen und können nicht mehr länger zusehen und weigern sich - tlw. gestützt durch ihre Landräte oder auch Landesminister - die erforderlichen „Vorzeugnisse“ (Gesundheitsbescheinigungen) für den Transport auszustellen, wenn sie wissen wohin die Reise der Tiere gehen wird und welches Leid sie erwartet. Doch statt Rückendeckung auch vonseiten des zuständigen Bundesministeriums und der Bundesregierung zu erhalten, werden sie durch unser Rechtssystem an ihren guten Absichten gehindert.

Wenn Recht zu Unrecht wird

Mehrere Gerichtsurteile haben den Amtsveterinären die Befugnis zur Transportverweigerung u.a. mit der Begründung, dass sich Vorzeugnisse nur auf die Gesundheit und Transportfähigkeit der jeweiligen Tiere beziehen und tierschutzrechtliche Aspekte für sie keine Rolle spielen, oder auch mit dem Hinweis der höherwertigen Freiheit der Berufsausübung der Tierexporteure, ganz klar abgesprochen. Das deutsche Tierschutzgesetz oder das Staatsziel Tierschutz fallen demnach wieder einmal nicht weiter ins Gewicht.
„Da fragt man sich, welchen Wert unser Tierschutzrecht eigentlich hat, wenn sich allem Anschein nach auch bei nachgewiesenem schlimmstem Tierleid niemand daran halten muss?“ so Hitzler’s provokanter Kommentar.

Tierschützer und Tierärzte sind sich einig: es ist höchste Zeit endlich zu handeln.

So lange nicht sichergestellt werden kann, dass Nutztiere auf Langstreckentransporten außerhalb der EU so versorgt werden, wie es die EU-Richtlinien vorgeben, darf es keine Lebendtier-Exporte mehr geben.

Ganz in diesem Sinne erfolgte auch aktuell der mehrheitliche Beschluss des Landesbeirats für Tierschutz in BW am 14.03.19 zu diesem Thema: „Bisher können in zahlreichen, weit entfernten Drittländern weder die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 noch mit dem EU-Schlachtrecht vereinbare Schlachtbedingungen sichergestellt werden. Daher bat der Landesbeirat für Tierschutz über einen mehrheitlichen Beschluss die Landesregierung, sich auf Bundes-und Landesebene für ein sofortiges Moratorium für Tiertransporte in Nicht-EU-Länder einzusetzen“.
(Quelle: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landesbeirat-fuer-tierschutz-befasst-sich-in-seiner-79-sitzung-unter-anderem-mit-den-themen-tiertran/ )

Tierschutzverbände, wie der Landestierschutzverband und sein Bundesverband, der Deutsche Tierschutzbund, sehen allerdings auch das schon kritisch. Die EU-Tiertransportverordnung und die deutsche Tierschutz-Transportverordnung müssten nach Auffassung der Verbände ebenfalls dringend novelliert werden, vor allem hinsichtlich der Vorgaben zu Platzangebot, Pausenzeiten und Temperaturen. Internationale Transporte sollten im Interesse des Tierschutzes und der Tiere auf maximal acht Stunden beschränkt werden, nationale Transporte auf maximal 4 Stunden.
Ansonsten könnte über größere Distanzen anstelle von lebenden Tieren künftig auch Fleisch in Kühl-LKWs bzw. im Falle von Zuchttieren deren Sperma exportiert werden.

Eine schon seit Jahren gestellte Grundforderung der Tierschützer: „Transport nur bis zum nächstgelegenen Schlachthof, denn nur so kann man Schlachttieren zusätzliches Leid wirkungsvoll ersparen“ bleibt dagegen wohl noch lange eine Illusion.

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